Bühnenfläche: 48 qm
Bühne (Länge x Breite x Höhe):
8,00 m x 6,00 m x 4,90 m
Trailer (Länge x Breite x Höhe):
9,40 m x 2,46 m x 3,60 m
Podesthöhe: 1,00 m - 1,30 m
Abstand (Boden-Dach): 3,85 m
Leergewicht: 2,4 t
Zul. Gesamtgewicht: 2,5 t
Tragfähigkeit des Bodens: 350 kg / qm
Tragfähigkeit des Dachs 1600 kg / qm
(verteilt): Pro Linie 40 Kg pro Meter
Maximale Windgeschwindigkeit:
17,8 m/s mit Gaze und 30 m/s ohne Gaze
Aufbauzeit: ca. 120 min

Bühnenfläsce: 36 qm
Bühne (Länge x Breite x Höhe)
6,00 m x 6,00 x 5,00 m
Trailer (Länge x Breite x Höhe)
7,40 m x 2,46 m x 3,60 m
Podesthöhe: 1,00 m - 1,30 m
Abstand (Boden-Dach): 3,50 m
Leergewicht: 2,50 t
Zul. Gesamtgewicht: 3,5 t
Tragfähigkeit des Bodens: 350 kg / qm
Tragfähigkeit des Dachs 960 kg
(verteilt): Pro Linie 40 kg pro Meter
Maximale Windgeschwindigkeit:
17,8 m/s mit Gaze und 30 m/s ohne Gaze
Aufbauzeit 120 min

Bühnenfläsche: 24 qm
Bühne (Länge x Breite x Höhe)
6,00 m x 4,00 m x 4,50 m
Trailer (Länge x Breite x Höhe)
7,40 m x 2,46 m x 3,60 m
Podesthöhe: 1,00 m - 1,30 m
Abstand (Boden-Dach): 3,50 m
Leergewicht: 1,8 t
Zul. Gesamtgewicht: 2,5 t
Tragfähigkeit des Bodens: 350 kg / qm
Tragfähigkeit des Dachs 960 kg / qm
(verteilt): Pro Linie 40 kg pro Meter
Maximale Windgeschwindigkeit:
17,8 m/s mit Gaze und 30 m/s ohne Gaze
Aufbauzeit: ca. 90 min
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Bühnenfläche: 22 qm
Bühne (Länge x Breite x Höhe)
6,40 m x 3,40 m x 3,30 m
Trailer (Länge x Breite x Höhe)
8,40 m x 2,15 x 3,30 m
Podesthöhe: 0,70 m
Dach-Gesamthöhe: 3,30 m
Leergewicht: 2,15 t
Zul. Gesamtgewicht: 3,5 t
Aufbauzeit: 60 min

Zubehör
Flying-Towers-Set
Fest am Dach angebaut
bestehend aus: 2 x horizontal laufende Traversen je ca. 2m
2 x ca. 4,5m Tower mit höhenverstellbarer Bodenbefestigung
200,00€
Hinweis: Für den Fall einer vollflächigen Bespannung für
Werbung oder sonstige Zwecke sind zusätzliche
Materialen zur Ballastierung der Flying Towers notwendig.
Vermietbedingungen von mobilen Bühnen und Zubehör
VA-Ort:
Bei unserer Kalkulation gehen wir von nachfolgender Bausituation aus: befestigter Untergrund (Beton,
Asphalt, Stein). Gefälle bzw. Unebenheiten sind vorher bekannt zu geben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich oder eine eingewiesene Person bei Aufbau / Eintreffen der Bühne dabei
zu sein oder einen genauen Lageplan für die Bühne vor Aufbaubeginn mitzugeben.
Geschieht dies nicht und
die Bühne wird nicht zum Aufbauzeitpunkt eingewiesen, trägt im Falle eines Umbaus (neuer Aufbau) oder
ggf. für entstandene Wartezeiten (gilt für Auf-und Abbau), der Kunde die entstandenen Folgekosten.
Haftung:
Nach Übergabe (Abschluss des Aufbaus bis zum Beginn des Abbaus) haftet der Mieter in vollem Umfang für
das gemietete Equipment. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für
Beschädigungen und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des
Neuwertes. Bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten, jeweils zzgl.
Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Ersatzbeschaffung.
Versicherung:
Zur Minderung des Risikos der Haftung empfehlen wir dem Mieter bzw. Veranstalter zum Abschluss einer
entsprechenden Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm und sonstiger Gefahren.
Zahlung:
Sofern im Angebot nicht anders benannt, gelten folgende Zahlungsziele:
Der Gesamtbetrag ist zahlbar bis zu 3 Tagen vor Aufbaubeginn
(bzw. Anlieferung).
Rücktritt:
Tritt der Veranstalter und Auftraggeber nach Auftragserteilung von seinem Auftrag zurück, so berechtigt
dieses den Vermieter (Auftragnehmer) zur Berechnung einer Stornogebühr in folgenden Höhen:
Bei Rücktritt
bis 60 Tage vor Aufbaubeginn 50% der Auftragssumme
bis 45 Tage vor Aufbaubeginn 75% der Auftragssumme
bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 80% der Auftragssumme
7 Tage oder weniger bis Mietbeginn = 100% der Auftragssumme
Mietdauer:
Die vereinbarte Miet- bzw. Nutzungsdauer ist jeweils im Angebot benannt.
Nicht vereinbarte Nutzungstage
werden nachträglich in Höhe der vollen Gesamtmiete berechnet.
Sturm/Wind:
Der Mieter sorgt während seiner Haftungsdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sachen.
Behörden:
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Gestattungen, Konzessionen und Zulassungen.
Strom:
Der Mieter sorgt für eine ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.
Zahlungsverzug:
Ist der Veranstalter (Auftraggeber) mit einer Zahlung im Verzug, so entbindet dieses den Vermieter bzw.
Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.
Mit Erhalt der Auftragsbestätigung gelten die v. g. Vermietbedingungen als angenommen und bestätigt.
Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Aachen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bremen Veranstaltungsservice & Bühnenverleih